Die Stiftung bezweckt, in Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Massnahmen und ergänzend zur Unterstützung von anderen Stellen und/oder Organisationen, die Förderung und Unterstützung von sozial benachteiligten Einelternfamilien als ganzes und einzelner Mitglieder davon mit Wohnsitz in der Stadt Wallisellen.
Die Ursache des Bedarfs an Unterstützung ist nicht eingeschränkt. In Ausnahmefällen kann sie weitere sozial benachteiligte Familiensysteme fördern und unterstützen. Der Stiftungsrat kann die Stadt Wallisellen oder andere Institutionen mit der Umsetzung von Aufgaben, die dem Stiftungszweck dienen, betrauen.
Die Stiftung wirkt im Allgemeininteresse und uneigennützig. Sie verfolgt keine Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke, sie ist durch direkte Hilfeleistung / Beiträge an Betroffene und durch Leistungen an Institutionen, Körperschaften und Projektträge ausschliesslich gemeinnützig tätig.